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 Anschreiben an die Wohnungswirtschaft vom 17. 06. 2002
 

An die
Wohnungswirtschaft

in Halle / Saale

Halle, 17. 06. 2002

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Zeit zu Zeit ist für jedes Unternehmen eine Standortbestimmung notwendig. Erlauben Sie uns daher, dass wir unsere in gewisser Weise miteinander verwobenen Interessen aus der Sicht useres Unternehmens betrachten. Wir sind uns sicher, dass wir mit dieser Bilanz auch Ihnen eine wichtige Entscheidungshilfe für den Sektor Telekommunikation und Wohnen geben.

Wir haben uns seit der Wende u. a. in Halle im Bereich der Telekommunikation unternehmerisch engagiert und damals spontan die massive Nachfrage der Bevölkerung nach mehr Information und Unterhaltung befriedigt. Für die Wohnungswirtschaft in Halle waren wir zu dieser Zeit ein willkommener Partner, der den Nachfragedruck der Mieter nach einer raschen Informationsverbesserung und die damit verbundenen enormen Investitionen und hohen Risiken abgenommen hat.

Wir versorgen Ihre Mieter nun schon über 10 Jahre mit Radio- und Fernsehprogrammen. Rückwirkend betrachtet haben wir bei einer Investitionssumme von über 80 Millionen DM ein Kabelnetz mit hohem technischen Standard realisiert und das zu einem moderaten Kabelentgelt. Der Durchbruch ist allerdings für uns noch nicht erreicht und wird immer weiter in die Zukunft verschoben, weil neue Techniken und damit verbunden der weitere Ausbau der Kabelanlage neue Investitionen erfordern. Aber indem wir die Ansprüche unserer Kunden in hohem Maße erfüllen, gelingt es uns auch, einen Beitrag zur Wertsteigerung Ihrer Liegenschaften und zur besseren Vermietbarkeit der Wohnungen zu leisten. Bei dieser Bilanz könnten wir uns eigentlich auf unseren Lorbeeren ausruhen.

Ein Rückblick erfordert allerdings auch einen Ausblick. Die Leitfragen dazu lauten:

  1. Wie wird sich die Medienlandschaft verändern?
  2. Was wird der Kunde von dem technisch Möglichen nutzen?
  3. Was kann unser Kabelnetz in Zukunft bieten?
  4. Welche Bedeutung haben Gestattungsverträge?
  5. Wie lebt es sich ohne Gestattungsvertrag?
  6. Wem gehört das Kabelnetz?
  7. Kooperation ja oder nein?

1. Wie wird sich die Medienlandschaft verändern?

Zunächst einmal muss man die Tatsache berücksichtigen, dass die Programme von Radio und Fernsehen nach dem Willen der Politik bis spätestens 2010 vom analogen auf digitalen Empfang umgestellt werden sollen. Das dient der Konversion, das heißt der Zusammenführung von Radio und Fernsehen, von Computern und Telefonie in einer einheitlichen "digitalen" Sprache, so dass eine direkte Vernetzung und Verbindung dieser Medien möglich ist. Die Verwendung von Glasfaser und breitbandigem Kupferkoaxialkabel, wie wir es in unserer Kabelanlage einsetzen, bietet ideale Voraussetzungen für die Umsetzung dieser technischen Entwicklung.

Bei der Einschätzung der Zukunftserwartungen gibt es sozusagen zwei mögliche Entwicklungskorridore, ein sogenanntes Schmalband- und ein Breitbandszenario.

Das Schmalbandszenario ist dadurch gekennzeichnet, dass den Konsumenten Anwendungen nur in geringem Maße angeboten werden können. Als Anbieter könnte hier beispielsweise die Deutsche Telekom AG auftreten, die ja mit ihren schmalbandigen Telefondrähten in jedem Haus vertreten ist.

Das Breitbandszenario dagegen ist durch eine weitgehende Durchdringung der Gesellschaft mit breitbandigen Anschlüssen spätestens ab 2010, vielleicht aber auch schon wie in Berlin und NRW ab 2003, gekennzeichnet. E-Commerce und interaktive Medien boomten, die Benutzung elektronischer Programmführer und Filter wäre weit verbreitet. Die derzeit bestehende Programmstruktur der öffentlich-rechtlichen und gängigen privaten Programme hätte sich weitgehend aufgelöst, intelligente Agenten filterten aus einem nahezu grenzenlosen Angebot die den einzelnen Konsumenten interessierenden Inhalte. Für die Verwirklichung dieses Szenarios bietet das S+K Netz in Ihren Liegenschaften die besten Voraussetzungen.


2. Was wird der Kunde von dem technisch Möglichen nutzen?

Für uns ergibt sich aus diesen Szenarien eher eine nüchterne Abschätzung: Man muss sich zuerst einmal klar machen, dass die Mehrheit unserer Kunden (ganz anders als die Mehrheit der deutschen Ingenieure) nicht technikgetrieben ist. Der Ingenieur neigt dazu, von der Eleganz einer technischen Lösung so fasziniert zu sein, dass er die Lösung in jedem Fall ausprobieren will. Wir wissen aber, dass unsere Kunden als Durchschnittsbürger nur das nutzen, was ihnen nützt. Die neue Technik muss das tägliche Leben erleichtern, Geld sparen, Vergnügen bereiten oder Lustgewinn verschaffen. Es wird natürlich immer aktive, technisch interessierte Nutzer, also Tüftler, geben. Die große Mehrzahl unserer Kunden neigt jedoch dazu, sich den Angeboten zuzuwenden, die direkten Nutzen bringen, die Langeweile vertreiben oder Kurzweil und Entspannung bieten.


3. Was kann unser Kabelnetz in Zukunft bieten?

Aus dieser Einschätzung ist unser dynamisches Konzept für die Zukunft entstanden, das - angepasst an die nächsten Schritte der Anbieter - auch Ihnen bzw. Ihren Mietern neben einer Radio- und Fernsehversorgung auf höchstem Standard ein vernünftiges Multimedia-Angebot eröffnet:

  • Erstens müssen attraktive neue Inhalte über das Kabel angeboten werden. In Frage kommen da besonders interaktive Online-Spiele, freier Zugriff auf beliebige Fernsehsendungen auch im Nachhinein (z. B. wie das jetzt schon von uns versuchsweise digital verbreitete ARD-Programm EinsMuXx) sowie ein schneller Internet - Anschluss, der mit der Welt des "E-Commerce" klassische Bereiche der Dienstleistung und des Handels ersetzt. Hier ist auch Ihre Wohnungsgesellschaft gefragt, ob Sie beispielsweise Ihren Mietern über unser Netz zusätzliche Dienstleistungen wie etwa die Beobachtung des nahegelegenen Spielplatzes oder des an der Haustür klingelnden Besuchers über einen Kanal des Fernsehgerätes anbieten wollen, machbar ist dies und anderes schon heute.

  • Zweitens muss und wird die Industrie in den nächsten Jahren weitere technische Vorbedingungen schaffen. Unsere Kunden möchten sich in der Mehrheit nicht mit Geräten herumschlagen, die viel komplizierter sind als die Fernbedienung des Fernsehapparates heute.

  • Drittens müssen neue Medien, die die breite Masse der Kunden und damit auch Ihrer Mieter interessieren, leicht zugänglich sein. Die Kunden müssen also zu vernünftigen und bezahlbaren Preisen auf eine "breitbandige" Infrastruktur zurückgreifen können. Dazu müssen wir schnell und kräftig weiter investieren, wenn dazu die Vorbedingungen erfüllt sind. Nach unseren vorläufigen Berechnungen fallen pro Wohneinheit Investitionskosten von etwa 450 € an.

Fazit: Wir gehen davon aus, dass eine Art "Interaktives-Breitband-TV-Gerät" in einigen Jahren die heutige Rolle des Fernsehens als Mittelpunkt der Mediennutzung einnehmen dürfte. Das System wird rückkanalfähig sein und Interaktion ermöglichen. Es wird in der Lage sein, themenbezogen eine Vielfalt von jeweils abzurufenden Informationen bereitzustellen. Die Firma LOEWE fertigt heute schon ein Fernsehgerät als eine Art "Hybridmedium", bei dem man vom Fernsehprogramm per Knopfdruck in das Internet umsteigen kann. In diese Richtung weitergedacht bedeutet das, die komplizierten technischen Probleme, die bei Computern auftreten und für viele Menschen eine Hemmschwelle beim Zugang zu den neuen Medien darstellen, werden dann verschwunden sein. Die Menschen könnten mit einer erweiterten Fernbedienung agieren, die ihnen auf einfachem Wege die neue Welt erschließt. Die nächste Funkausstellung, die Ende August wieder in Berlin stattfindet, wird mit Sicherheit schon einiges von dieser neuen Technik zeigen. Voraussetzung ist und bleibt dafür allerdings der Kabelanschluss, d. h. der Anschluss an ein überregional verbundenes Kabelnetz, wie wir es betreiben und nicht etwa der Anschluss an irgendeine Hausantennen-Anlage.


4. Welche Bedeutung haben die Gestattungsverträge?

Der mit Ihnen bestehende Gestattungsvertrag hat für Sie und uns die Bedeutung, als dass wir uns zur Versorgung Ihrer Mieter verpflichtet haben und Sie uns im Gegenzug durch den bestehenden Vertrag für die Dauer seiner Laufzeit das alleinige Recht zur Installation und zum Betrieb der Anlage eingeräumt haben, damit sich die von uns getätigten Investitionen auch rechnen lassen.

Als 1990 und 1991 der Abschluss von Gestattungsverträgen anstand, gab es noch kein Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses Gesetz existiert erst seit Mitte 1996. Mit der Einführung des TKG wollte der Gesetzgeber in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen sicherstellen.

Das Recht, auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie auf privaten Grundstücken Telekommunikationslinien sowie Übertragungswege zu errichten, die die Grenze eines Grundstücks überschreiten, bedarf der behördlichen Zulassung (das TKG nennt diese Zulassung „Lizenz“). Unser Unternehmen hat gegenüber der Behörde die erforderliche Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde nachgewiesen und daher das Lizenzrecht erhalten. Damit steht uns – unabhängig von einem Gestattungsvertrag - gemäß §§ 6 Abs.1 Satz 1 und 57 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 TKG „ein Recht“ für die Errichtung und den Betrieb von Telekommunikationslinien im Sinne von § 3 Ziffer 16 bis 20 TKG zu.


5. Wie lebt es sich ohne Gestattungsvertrag?

Auf den ersten Blick ändert sich gar nichts. Allerdings fallen die vorgenannten über das TKG hinausgehenden Rechte und Pflichten weg. Sie sind uns gegenüber nicht mehr an den Konkurrenzschutz gebunden und wir haben keine Versorgungspflicht mehr. Neben uns könnte jeder andere lizensierte Netzbetreiber in Ihren Liegenschaften seine Dienste anbieten, wenn er dazu mit entsprechendem Aufwand seine Kabel an die Häuser herangeführt und auch in den Häusern zusätzlich zu unseren Leitungswegen installiert hat. Er hätte dabei zu berücksichtigen, dass wir bereits mit jedem unserer Kunden einen Einzelvertrag über die Belieferung mit Programmen bzw. Diensten abgeschlossen haben.

Würden allerdings für einzelne Häuser Satellitenempfangsanlagen errichtet, die lediglich Radio- und Fernsehprogramme für ein oder mehrere Häuser empfangen oder verteilen, wären diese Wohnungen, soweit sie nicht mehr von uns versorgt werden, vom Netz und damit von der Multimediaentwicklung abgeschnitten. Sie würden damit auf den Technikstandard von vor 10 Jahren zurückfallen und alsbald an Wert und Attraktivität verlieren.

Bei fehlendem Gestattungsvertrag würde sich die Situation nach unserer Einschätzung für Ihre Wohnungsgesellschaft nicht verbessern. Eher wäre der zukunftssichere weitere Ausbau eines technisch anspruchsvollen Netzes gefährdet, weil wir gegebenenfalls nur noch Investitionen tätigen könnten, die sich auf absehbare Zeit amortisierten.


6. Wem gehört das Kabelnetz?

Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass alle Spekulationen, die darauf hinauslaufen, dass bei Beendigung des jetzigen Gestattungsvertrages unser Kabelnetz an den Grundstückseigentümer fällt, fehl gehen. Eigentümer des Kabelnetzes ist und bleibt unser Unternehmen. Ein Eigentumsübergang nach § 946 BGB kommt nicht in Betracht, weil das Kabelnetz nicht wesentlicher Bestandteil der Häuser ist. Eine untrennbare Verbindung nach § 93 BGB liegt nicht vor. Es ist aber auch nicht gemäß § 94 wesentlicher Bestandteil der Gebäude, weil die Leitungsnetze für die Kabelanlage weder der Gebäudeherstellung noch der Funktionsfähigkeit der Gebäude als Wohnhäuser dienen. Selbst wenn das Kabelnetz zunächst unter § 94 BGB fiele, wäre es gemäß § 95 Scheinbestandteil.

Wie schon zuvor ausgeführt, bleibt für uns als Eigentümer das Recht, auf und in jeder Ihrer Liegenschaften unsere Telekommunikationslinien weiter zu betreiben.


7. Kooperation ja oder nein?

Nach all dem kommen wir zu dem Schluss, dass der zwischen uns bestehende Gestattungsvertrag durch einen auf die Zukunft gerichteten Kooperationsvertrag abgelöst werden sollte, nicht nur, weil der Gestattungsvertrag in wesentlichen Teilen überholt ist, sondern weil es für Sie und uns darum geht, Ihren Mietern und unseren Kunden für die Zukunft ein interaktives Multimediaangebot in vielfältiger Form zu sichern. Wir haben bereits mit der Digitalisierung unseres Netzes begonnen und einige Gebäudekomplexe komplett mit der neuen Digitaltechnik ausgestattet. Das bedeutet, dass wir in diesem Bereich auch Highspeed Internet und andere Multimediadiensten anbieten können. Das Versuchsnetz ist auch für Video-on-Demand und Kabeltelefonie gerüstet. Entsprechende Tests sind erfolgreich gelaufen.

Um allerdings die Digitalisierung in allen Liegenschaften gewährleisten zu können, bedarf es enorm hoher Investitionen. Wie man einschlägigen Fachzeitschriften entnehmen kann - unsere eigenen Berechnungen im Versuchsgebiet bestätigen das - liegen die Investitionskosten bei ca. 450 € pro Wohnungseinheit. Damit steht unser Unternehmen wie vor 10 Jahren erneut vor der Frage, ob für diese Investitionen ein günstiges Klima vorhanden ist. Aus unserer Sicht ist diese Investition in Ihren Liegenschaften nur dann möglich, wenn für uns Planungssicherheit und für die Amortisation eine Laufzeit gegeben ist, in der man durch langfristige Streckung der eingesetzten Mittel die Belastung der Kunden über das Kabelentgelt so gering wie möglich halten kann. Das liegt schließlich in unser beider Interesse.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Konfrontation in der Sache allenfalls zu Stillstand, wenn nicht gar zu Rückschritt führt. Klassisches Beispiel dafür sind die wirren von Rechthaberei und Machtanspruch getriebenen gerichtlichen Auseinandersetzungen und Angriffe des Herrn Marseille und seiner EWG.

Konflikt- und Konfrontationssituationen hindern uns wie auch die jeweilige Wohnungsgesellschaft, einen optimalen Einsatz der Investitionen zugunsten der Kunden bzw. Mieter zu bewirken. Diese Art "Wettbewerb" zum Schaden der Mieter kann doch wohl nicht das erstrebenswerte Ziel sein. Wir sind kein Antennenbetreiber für ein Haus oder eine Straße sondern lizensierter Kabelnetzbetreiber. Sie können deshalb auf unsere Erfahrung, unser Können, unser Angebot und unseren Service vertrauen.

Wir haben in den letzten 10 Jahren Ihnen gegenüber unsere Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und möchten nun die entscheidende Weichenstellung für die Zukunft vornehmen. Wir müssen wissen, ob und in welche Richtung wir kurzfristig weitere Investitionen tätigen können. Damit für uns Planungssicherheit gegeben und für Sie der Anschluß Ihrer Wohnungen auf höchstem technischen Standard bei Eintritt in die Multimediawelt gewährleistet ist, bieten wir Ihnen den Abschluss des im Entwurf beigefügten Kooperationsvertrages an. Er soll Konflikte verhindern und Basis für eine kontinuierliche beiderseits zufriedenstellende Entwicklung sein.

Für ein vertiefendes Gespräch bzw. zur Beantwortung von Fragen, auf die wir in diesem Brief nicht eingehen konnte, stehen wir gern zur Verfügung und hoffen, schon bald die Zusammenarbeit mit Ihnen auf der neuen Basis fortsetzen zu können. Bitte lassen Sie uns wissen, wie Sie darüber denken.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Klöckner
Vorstand


Anlage: Entwurf eines Kooperationsvertrag