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GdW
Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen
GdW Arbeitshilfe 43 / Juni 2003
„Auslaufen von Gestattungsverträgen mit Kabelnetzbetreibern“
(Eine Checkliste für Wohnungsunternehmen)
In dieser Arbeitshilfe für Wohnungsunternehmen stehen alle wichtigen Eckdaten für die Verlängerung der Gestattungsverträge mit S+K.
In der Arbeitshilfe gibt es zwei grundsätzlich zu unterscheidende Bereiche.
1. Modelle für Wohnungsunternehmen mit eigenem Kabelnetz.
2. Modelle für Wohnungsunternehmen ohne eigenem Kabelnetz.
In Halle / Saale geht es grundsätzlich nur um das Modell 2 ohne eigenem Kabelnetz der Wohnungs-unternehmen, da die Kabelnetze von S+K errichtet worden sind und im Eigentum vom S+K stehen.
Wir zitieren Ausschnitte der Seite 33:
„Naturgemäß verfügen Wohnungsunternehmen mit eigenen Kabelnetzen über die größten Einflussmöglichkeiten, so dass das strategische Ziel, sofern be-triebswirtschaftlich sinnvoll, auf das Netzeigentum ausgerichtet werden soll. Der Vorteil des Netzeigentums gilt besonders für Beteiligungsrechte bei der Auswahl von Programmen und Diensten sowie der Wertschöpfung. Grundsätz-lich gehen jedoch weitergehende Rechte mit zusätzlichen Pflichten oder unter-nehmerischen Risiken einher. Beispiele sind eine Investitionsverpflichtung zur Aufrüstung der Kabelnetze.“
„Die Modelle ohne Netzeigentum des Wohnungsunternehmens sind grundsätzlich auf Varianten des bisherigen Gestattungsvertrages beschränkt.“
Wir zitieren Ausschnitte der Seite 37:
„Das Netzeigentum bildet die wesentliche Voraussetzung für weitergehende Rechte des Wohnungsunternehmens. Zwar ist das Wohnungsunternehmen bei allen Vertrags- bzw. Kooperationsmodellen der TV-Versorgung beteiligt, jedoch kann das Wohnungsunternehmen als Netzeigentümer einen ungleich größeren Einfluss auf Art, Umfang und vertraglichen Bedingungen der Signalversorgung ausüben. Das gilt sowohl für Mitentscheidungen bei der Programm- und Diensteauswahl als auch für die Bezugskosten. Nicht zuletzt gewährleistet das Netzeigentum grundsätzlich eine Wertschöpfungsbeteiligung.“
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